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BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrags auf Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen an das Merkmal der Erheblichkeit in § 63 Strafgesetzbuch (StGB) - Möglichkeit der Anordnung der Maßregel des § 63 StGB bei der Kleinkriminalität zuzurechnenden ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77
Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78
Während aber Straftaten von mittlerer Schwere seit der Neufassung des § 66 StGB für die Anordnung der Sicherungsverwahrung regelmäßig nicht mehr ausreichen, wird die mittlere Kriminalität von § 63 StGB ebenso erfaßt wie früher von § 42 b StGB (BGHSt 27, 246, 248; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 545/77 -).Damit ist indes nicht ausgesprochen, daß derartige Eigentumsdelikte nur unter dieser Voraussetzung zur Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen können (vgl. BGHSt 27, 246, 248).
- BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76
Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung …
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78
Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß Eigentumsdelikte, die zur mittleren Kriminalität zählen, die Voraussetzungen des § 63 StGB jedenfalls dann erfüllen, wenn es sich um Serientaten handelt (BGH bei Dallinger in MDR 1975, 724; BGH NJW 1976, 1949). - BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62
Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und …
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78
Damit sind insoweit die Voraussetzungen des § 63 StGB dargetan (vgl. BGHSt 18, 167). - BGH, 08.11.1977 - 5 StR 545/77
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Gesamtwürdigung der Taten …
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78
Während aber Straftaten von mittlerer Schwere seit der Neufassung des § 66 StGB für die Anordnung der Sicherungsverwahrung regelmäßig nicht mehr ausreichen, wird die mittlere Kriminalität von § 63 StGB ebenso erfaßt wie früher von § 42 b StGB (BGHSt 27, 246, 248; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 545/77 -).
- BGH, 22.05.1991 - 3 StR 103/91
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Freispruch wegen der …
Solche Taten, deren wiederholte Begehung durch den Angeklagten nach den Urteilsfeststellungen befürchtet werden muß, sind als erheblich im Sinne des § 63 StGB zu beurteilen und rechtfertigen bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots (§ 62 StGB) die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. dazu BGHSt 27, 246, 248;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; MDR 1976, 767, 768; BGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - 2 StR 719/78). - BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen …
Zwar heißt es in zwei früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, Eigentumsdelikte der mittleren Kriminalität reichten jedenfalls dann aus, wenn es sich dabei um Serientaten handele (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH MDR 1976, 767 f); doch hat der erkennende Senat bereits seit langem klargestellt, daß § 63 StGB auch Anwendung finde, falls ein Täter - wie hier - immer wieder Diebstähle von nicht nur ganz geringfügigem Umfang begehe, mögen auch Zahl und zeitliche Aufeinanderfolge seiner Verfehlungen nicht deren Kennzeichnung als Serientaten rechtfertigen (BGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - 2 StR 719/78).